Freitag, 14. September 2012


NEU: Rund um Geld, Vermögen, Rente, etc. *** Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes
 (von Michael Vaupel) 12.09.2012




*** Was für ein Buhei heute morgen auf den Nachrichtenkanälen,
n-tv und N24, um die anstehende

Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes


Es kam dann so, wie es im Grunde abzusehen war:
Karlsruhe genehmigt den "Rettungsschirm ESM",
aber mit Auflagen.


Was für Auflagen? 

Lachhaft. Hier die Details:

Die Haftungsobergrenze Deutschlands liegt bei etwa 190 Mrd. Euro. Die 
Auflage ist, dass diese Obergrenze ohne Zustimmung Deutschlands nicht 
erhöht werden kann.

Lachhafte Auflage. Ist ja wohl selbstverständlich, dass diese Summe ohne 
Zustimmung des Zahlenden nicht willkürlich erhöht werden kann.

Zudem müsse der deutsche ESM-Vertreter Bundestag und Bundesrat 
unterrichten, da greife keine Schweigepflicht.

Eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. Wenn es um solche 
finanziellen Dimensionen geht, sollte es doch völlig klar sein, dass die 
Volksvertretung dabei ein Wörtchen mitzureden hat - von "informiert 
werden" ganz zu schweigen!

Mit anderen Worten: Die Auflagen sind Belanglosigkeiten. Der ESM ist 
damit im Grunde durchgewunken. (Fairerweise darf man vom 
Bundesverfassungsgericht auch nicht zu viel erwarten - wenn der Fehler 
in politischen Entscheidungen liegt, welche nicht offen verfassungswidrig 
sind.)

Die Märkte reagierten unmittelbar danach wie zu erwarten: Leichte 
Gewinne bei DAX und Euro. Die Märkte, das ist die Summe der 
Marktteilnehmer. Und da habe ich den Eindruck, dass immer mehr 
Marktteilnehmer so reagieren, wie sie denken, dass die anderen 
reagieren. Eine Ebene abstrahiert sozusagen.

*** Ob der ESM überhaupt praxisrelevant wird, ist eine ganz andere 
Frage. Vielleicht gibt es hier auch viel heiße Luft um nichts.

Denn nach der Entscheidung der EZB, ggf. ohne Obergrenze 
Staatsanleihen zu kaufen, wird der ESM möglicherweise gar nicht mehr 
gebraucht.

Das heißt ganz bestimmt nicht, dass ich das eine oder das andere gut 
heißen würde. Denn die EZB will die Staatsanleihen am freien Markt 
"kaufen", doch bezahlt werden kann mit selbst geschaffenem Geld. 

Schönes "Kaufen". Und das ist mir auch zu nah dran an der 
Notenbankfinanzierung der Defizite. Es gibt hier nur einen kleinen 
Umweg, statt direkt dem Staat Geld für die Ausgaben zu geben können 
dessen Anleihen am Sekundärmarkt gekauft werden.

Nur zur Erinnerung: Die direkte Notenbankfinanzierung der Defizite 
hatten wir 1923 auch schon einmal. Mit der "schönen" Folge, dass die 
erdrückende Mehrheit der deutschen Bevölkerung Milliardäre wurde. 
Allerdings nur in Reichsmark, und bald konnte man mit Milliarden 
Reichsmark gerade mal einen Laib Brot kaufen...

Soviel zur ESM-Entscheidung. Keine gute Sache, hoffentlich aber nicht 
Praxis relevant. Im Grunde bleibt es doch dabei: Wie entwickeln sich die 
Schulden der Krisenländer? Und da gibt es durchaus hoffnungsvolle 
Ansätze (außer bei Griechenland). 

So hat Irland Ausgaben gekürzt und kann sich wieder am freien 
Kapitalmarkt Geld zu vernünftigen Konditionen leihen. Portugal und 
Spanien haben ihre Defizite deutlich verringert. Das ist doch schon mal 
was. Ist natürlich so eine Sache, in einer Rezession Ausgaben kürzen. 
Den Königsweg heraus gibt es meiner Ansicht nach nicht.

ESM und Notenbankfinanzierung sollten es aber jedenfalls nicht sein!!


Michael Vaupel



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