Dienstag, 5. März 2013

Nicht alle sitzen im gleichen Boot..!


(von Boomerang) 06.03.2013



Nicht alle sitzen im gleichen Boot!
von Christoph Blocher*
in der NZZ vom 05.03.2013






Soll der schweizerische Verfassungsgeber – nämlich Volk und Stände –
ausgeschaltet werden? Dieser Vorgang zeichnet sich gegenwärtig ab.
Beteiligt sind einerseits das höchste Gericht unseres Landes – das
Bundesgericht – und anderseits die Rechtswissenschaft, dort spezifisch
die Völkerrechtler, indem sie das schwammige Völkerrecht durch allerlei
Tricks dem Landesrecht überordnen.
 

Die Bundesverfassung stellt als Staatszweck der Eidgenossenschaft nach 
wie vor den Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes sowie die 
Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes ins Zentrum. Das 
Völkerrecht ist zwar zu beachten, steht aber nicht grundsätzlich über dem 
Landesrecht. 

Für Volksinitiativen und damit wohl generell für Verfassungsänderungen 
besteht als einzige materielle Schranke das zwingende Völkerrecht. Die 
Bundesverfassung kann nur durch Parlamentsbeschluss mit 
obligatorischer Zustimmung von Volk und Ständen geändert werden.

Ein stiller Staatsstreich

Das Bundesgericht setzt sich aber in einem unlängst veröffentlichten 
Entscheid darüber hinweg, indem es sich durch Berufung auf auch nicht 
zwingendes Völkerrecht über die Bundesverfassung stellt (Urteil 
2C_828/2011 vom 12. 10. 2012). Dies wird in der Verwaltung 
erwartungsgemäss mit Freude aufgenommen: So frohlockt das 
Departement des Äussern bereits offiziell: «In seiner neueren 
Rechtsprechung bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz des Vorrangs 
von Völkerrecht vor Landesrecht ohne Vorbehalte». 

Tatsächlich hat das Bundesgericht letzten Oktober die nicht zwingende, 
also kündbare Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zum 
übergeordneten Recht erklärt. Die EMRK, die man nie einem 
obligatorischen Gesetzesreferendum unterstellt hat, wird übergeordnetes 
Verfassungsrecht. 

Auch gibt das Bundesgericht – ebenfalls ein Novum – klare Anweisungen 
an den künftigen Gesetzgeber: Die EMRK habe Vorrang gegenüber der 
Verfassung. Eine (wohl knappe) Mehrheit einer Kammer von fünf 
Bundesrichtern setzte die Bundesverfassung ausser Kraft und übertrug 
die schweizerische Gesetzgebung an einige Strassburger Richter. Unser 
Parlament sowie Volk und Stände sind in dieser Beziehung als 
grundsätzliche Gesetzgeber abgesetzt. Ein stiller Staatsstreich.

Zurzeit ist in allen drei Staatsgewalten eine klare Tendenz festzustellen, 
die Stimmbürger von der direkten Gesetzgebung abzuhalten. So wird z. B. 
eines der grössten wirtschaftlichen Abenteuer der Schweiz – die 
sogenannte Energiewende – ohne Volksabstimmung durchgesetzt. 

Man vergisst dabei: Es ist gerade die direkte Mitwirkung der betroffenen 
Bürger, der die Schweiz eine bessere Situation gegenüber anderen 
Staaten verdankt. 

Aber die Classe politique wird durch die direkte Demokratie in ihrer Macht
geschmälert und versucht... (weiterlesen...)




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Sachen gibt es... *** Kampf gegen die Krippennorm


(von Schmutzli)


Kampf gegen die Krippennorm

«Mama, warum muss Tammy aufhören?» Ja, warum? Falls es soweit
kommen sollte, dass Tammy’s Daycare Center tatsächlich schliessen
muss, wird es nicht einfach sein, es meiner fünfjährigen Tochter zu
erklären.


Seit 23 Jahren betreibt die gebürtige Israelin Tammy Gross ihren 
Kinderhütedienst im Zürcher Seefeld. In dieser Zeit gingen Kinder etlicher 
Nationalitäten bei ihr ein und aus. 

Eltern, die unregelmässig arbeiten, Eltern auf der Durchreise, Expats, 
Eltern, die ihr Kind stundeweise in guten Händen wissen wollten, loben 
Tammy’s Daycare Center über den grünen Klee. 



«Ich will ein Babysitter bleiben»


So auch ich. Die Kinder werden bei der ausgebildeten Kindergärtnerin 
bestens betreut. Davon zeugen unzählige Dankesschreiben aus aller 
Welt. 

Und da es sich eben gerade nicht um eine Kinderkrippe mit all ihren 
starren Regeln handelt, wird der Wunsch vieler Eltern nach einer flexiblen 
Kinderbetreuung wahr. Meine ältere Tochter ist im Kindergarten und bei 
Gross immer noch willkommen, zum Beispiel in den Ferien. Die Jüngere 
geht zu «Tammy», mal regelmässiger, mal nicht. Je nach Bedarf.

In 23 Jahren kam es zu keiner Beanstandung. Das wissen auch die 
Beamten des Sozialdepartements. Sie kennen Gross’ Betreuungsangebot 
und bescheinigten ihr, dass es ein Kinderhütedienst und keine Krippe sei 
und daher keiner Bewilligungspflicht unterstehe. 

Das war 2006. Am Angebot hat sich seither nichts geändert. An der 
Haltung des Sozialdepartements dagegen schon. Weil ein Beamter bei 
einem Besuch 15 Kinder antraf, kommt das Sozialdepartement zum 
Schluss, dass es nun doch eine Bewilligung braucht. 

Weiterer Steine des Anstosses waren die Öffnungszeiten auf der Website 
und dass Gross die Kinder verpflegt.

Mit Verlaub, da hat der Amtsschimmel ziemlich laut gewiehert. Es liegt in 
der Natur von Gross’ Angebot, dass es mal vorkommen kann, dass 
mehrere Kinder während einer bestimmten Zeit betreut werden. Das 
weiss das Sozialdepartement seit 23 Jahren. 

Oder braucht nun eine Nachbarin auch eine Bewilligung, wenn sie 
mehrere Kinder ihrer berufstätigen Nachbarn während der Ferien 
betreut? Die Öffnungszeiten sind seit Jahren dieselben. Und was die 
Verpflegung angeht: Wäre es dem Sozialdepartment lieber, Gross würde 
die Kinder hungern lassen?

Das mag zugespitzt sein. Der Bescheid des Sozialdepartements ist es 
leider nicht. Tammy Gross darf ihr Daycare Center nur weiter betreiben, 
wenn sie alle Auflagen einer Krippe erfüllt. Auf das Angebot, eine 
Bewilligung nur für die regelmässig zu betreuenden Kinder einzureichen, 
sei das Sozialdepartment nicht eingegangen, so Gross. 

Will heissen: Eltern müssten sich in Zukunft nach einer anderen 
Möglichkeit umsehen, ihre Kinder stundenweise oder über eine bestimmte 
Zeit betreuen zu lassen. Und Eltern, die unregelmässig arbeiten, müssten 
einen Vertrag für bestimmte Tage abschliessen, und die auch bezahlen, 
egal, ob das Kind in der Krippe ist oder nicht.

Wie sagte es Martin Waser, Vorsteher des Sozialdepartements, in der 
Broschüre «Alternativen zur Kita» der Stadt Zürich? Die Stadt brauche 
eine breite Palette von Kinderbetreuungsangeboten. 

Die Angebote sollen «mit den Kitas einen Teppich bilden, der die Familien 
mit unterschiedlichen Bedürfnissen im Alltag unterstützt». So viel zu den 
Worten. Eine Krippe mehr, ein elternfreundliches Angebot weniger, so viel 
zu den Taten des Sozialdepartements. Und wie erkläre ich es meiner 
Tochter, Herr Waser?
Monica Fahmy*


*Monica Fahmy leitet das Ressort Reporter von 
Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Sie ist Mutter von zwei Kindern.


Das entsprechende Video von TeleZüri:




Mann des Tages - Thomas Minder


(von Michael Vaupel) 05.03.2013



Mann des Tages -
Thomas Minder


Herrlich, sprach der Fürst von Sachsen! Der von Thomas Minder
initiierte Schweizer Volksentscheid war erfolgreich. "Volk gegen
Abzockerei" - laut amtlichem Endergebnis stimmten 67,9% für die
vorgeschlagene Verschärfung des Aktienrechts.


Hier zunächst nochmals der genaue Wortlaut aus dem Initiativtext:

"Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller 
Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, 
der Geschäftsleitung und des Beirates ab. 

Sie wählt jährlich die Verwaltungsratspräsidentin oder den 
Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des 
Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die 
unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder den unabhängigen 
Stimmrechtsvertreter. 

Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und 
legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre 
können elektronisch fernabstimmen; die Organ- und
Depotstimmrechts-
Vertretung ist untersagt."

Alles initiiert von einem Mann, Thomas Minder. Guter Mann. Parteilos, 
Kleinunternehmer, aus dem von Vater Rhein begünstigten Kanton 
Schaffhausen. 



Ein Mann gegen das Establishment. Wirtschaftsverbände steckten zig 
Tausende in Zeitungsanzeigen GEGEN diese Initiative. Es hat nichts 
genützt. Der Volksentscheid war erfolgreich, Volkes Stimme hat 
gesprochen.

Die Schweiz hat die schöne Regelung, dass solche erfolgreichen 
Volksentscheide für die Politik bindend sind. Innerhalb eines Jahres muss 
eine entsprechende gesetzliche Regelung erfolgen.

Und wissen Sie was? Das freut mich ungemein! 

Denn dann werden hoffentlich Dinge wie diese unterbunden. Moment, ich 
lege gerade einmal den Reichsapfel beiseite. Also: Beispiel UBS. Haben 
Sie vielleicht mitbekommen. UBS vermeldete für 2012 einen Verlust von 
2,5 Milliarden Franken. 

Bonuszahlungen für das Top-Management? Ebenfalls 2,5 Milliarden!

Da kann man sich doch nur ans Haupt fassen. Und Thomas Minder 
dankbar sein, sehr dankbar. Seine Initiative bringt den Aktionären mehr 
Macht. 

Sie werden laut Volksentscheid in Zukunft explizit darüber abstimmen, 
wie hoch die Gesamtsumme der Vergütungen sein soll. Und ob es dann 
noch so leicht sein wird, angesichts eines Verlustes von 2,5 Mrd. Franken 
Bonuszahlungen von 2,5 Mrd. Franken durchzubekommen?

Wohl kaum bzw. ich hoffe es doch sehr, dass solche Exzesse dann 
erfolgreich unterbunden werden können!

Thomas Minder - DANKE.

Mit dankbarem Gruß,

Michael Vaupel
Diplom-Volkswirt / M.A.


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