Donnerstag, 10. Januar 2013

Claudia Roth will deutsche Staatsbürgerschaft abschaffen

NEU: Deutschlands Selbstauslöschung (von Sabine) (11.01.2013)


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Deutschlands Selbstauslöschung
http://sabnsn.wordpress.com/2013/01/...selbstauflosung/

Claudia Roth will deutsche
Staatsbürgerschaft abschaffen
 

Die Grünen planen nach einem Sieg bei den Bundestagswahlen im Herbst gemeinsam mit der
SPD eine tiefgreifende Reformierung des Staatsangehörigkeitsrechtes.



Schon lange auf der Agenda der Grünen ist es, die deutsche Staatsbürgerschaft abzuschaffen. Im 
Wahljahr 2013 ein in der Öffentlichkeit wenig diskutiertes Thema. Aber: Ziel der Änderungen sei es, 
nach einer Übergangsphase die deutsche Staatsbürgerschaft gegen eine EU-Staatsbürgerschaft 
auszutauschen. Dies teilte die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth am Rande des Berliner 
Parteitages mit.

Den Anstoß zu dieser Gesetzesinitiative habe die kritische wirtschaftliche und politische Situation 

gegeben, in der sich die EU derzeit befinde. “Wir wollen mit der Abschaffung der deutschen 
Staatsangehörigkeit ein Fanal für Europa setzen und andere EU-Staaten dadurch zur Nachahmung 
ermutigen”, erläutert die Vorsitzende der Grünen. “Im Hinblick auf ihre historische Schuld”, so Roth 
weiter, “steht es den Deutschen gut zu Gesicht, in dieser schwierigen Zeit einmal mit gutem Beispiel 
voran zu gehen und überkommenes nationalstaatliches Denken endgültig über Bord zu werfen”. Der 
Begriff “Deutsch” sei zudem für viele Menschen mit Eigenschaften wie Militarismus, Chauvinismus und 
provinzielle Engstirnigkeit negativ besetzt.

Laut Roth haben über die Initiative für den Ersatz der ... (weiterlesen...) 



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3 Kommentare:

Berliner Schule hat gesagt…

Hi Mama,
wir haben in der Schule Duch Deinen Beitrag auch darüber gesprochen.
Soweit wagt sich noch nicht einmal die NPD aus dem Fenster die verfassungsmäßige Grundordnung beseitigen zu wollen.
Und die soll verboten werden, weil sie angeblich verfassungsfeindliche sein soll.

Nationale Interessen über die einer Staatengemeinschaft zu stellen, soll also verfassungsfeindlich sein? Zumal zu einer Staatengemeinschaft (EU) zu deren Mitgliedschaft kein Bürger ein Mitspracherecht hatte.
NOCH ist der Nationalstaat Deutschland, durch das Grundgesetz geschützt.

Was Grüne- und SPD Politiker hier von sich geben ist hingegen Hochverrat im Sinne des Grundgesetzes!
Leute sind schon für weniger in den Knast gegangen, bzw. werden vom BND wegen verfassungsfeindlicher Umtriebe überwacht. Wieso laufen die dann noch frei herum???

Man muss über ein Verbot der Grünen und der SPD ernsthaft nachdenken wenn sich die Parteien nicht in aller Schärfe und öffentlich von derartigen Äußerungen leitender Mitglieder distanzieren.

Babette im Auftrag meiner Schule

hubwenzl hat gesagt…

Hallo Sabine und Babette,

es ist einfach unglaublich was diese Frau Roth daher gaggert wie ein dummes Huhn (ich entschuldige mich beim Huhn). In jedem anderen europäischen Staat würde sie sofort vor eine Staatsanwaltschaft zitiert und darauf hingewiesen, dass ihre von schwacher Intelligenz zeugenden Äußerungen Hochverrat sind. Man müsste eigentlich die Justizministerin und den Verfassungsschutz wegen Unterlassung von Amtshandlungen anzeigen. Solche Individuen wie diese C. Roth dürften nicht frei rumlaufen dürfen.

Wenn ich lese was dieser Daniel Cohn-Bendit von sich gibt, dann komme ich zum Schluß, dass es Grünen darum geht möglichst viele Ausländer nach Deutschland zu holen (vielleicht betätigen sie sich auch noch als illegale Schlepper), diesen Ausländern das Wahlrecht zu geben und mit deren Hilfe zu einer Mehrheit zu kommen. Also ein durch und durch egoistischer Gedankengang und gar nichts mit "Gutmenschen". Hier der Spruch dieses Mannes:

Daniel Cohn-Bendit, Bündnis90/Die Grünen, mit starken Hang zur Pädophilie
“Wir, die Grünen, müssen dafür sorgen, so viele Ausländer wie möglich nach Deutschland zu holen. Wenn sie in Deutschland sind, müssen wir für ihr Wahlrecht kämpfen. Wenn wir das erreicht haben, werden wir den Stimmenanteil haben, den wir brauchen, um diese Republik zu verändern.”

Es ist schon seltsam dass man nicht über ein Verbot einer solchen Partei wie die Grünen und auch der SPD (auch die hat ja Hochverräterisches von sich gegeben) nachdenkt und nur bei der NPD strenge Maßstäbe anlegen will. Auch der BND sollte bei solchen Leuten in Aktion treten. Die Parteispitzen beider Parteien, der Grünen und der SPD müssten auf der Stelle solche Mandatare wie Roth & Co. zurückpfeifen und die Äußerungen müssten widerrufen werden. Auch eine Entschuldigung würde ihnen gut zu Gesicht stehen.

Wer die unglaublichen und für mich unfassbaren Aussprüche von Parteiexponenten der Grünen und der SPD wissen will, kann sie hier nachlesen:
http://www.bannjongg.com/cgi-bin/sbb/sbb.cgi?&a=show&forum=120&show=6

Hier noch ein Auszug von buergerstimme.com

Ihnen sollte klar sein, dass die EU kein Staat ist, und demnach kann es auch keine Staatsbürgerschaft der EU geben. Glauben Sie allen Ernstes, dass die deutsche Bevölkerung sich einem bürokratischen Moloch ausliefert, der von demokratischen Strukturen weit entfernt ist und dessen Aktivitäten größtenteils im Dunkeln stattfinden? Ist Ihnen nicht bewusst, dass nach der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit hat? Wollen Sie, werte Frau Roth, das ignorieren, oder gelten die Menschenrechte für Deutsche nicht? Wollen Sie mit Ihrem Ansinnen vielleicht klarmachen, dass die Bundesrepublik ohnehin kein Staat ist?

http://www.buergerstimme.com/Design2/2013-01/claudia-roth-und-die-deutsche-staatsbuergerschaft-offener-brief/

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie man Ihr Ansinnen nennen könnte? Dazu sei Ihnen diese Lektüre empfohlen!
http://dejure.org/gesetze/StGB/83.html

Wenn man bei einem Land von Militarismus reden will, dann schaut man besten hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Milit%C3%A4roperationen_der_Vereinigten_Staaten

Ein Kommentar auf buergerstimme dazu:
Klaus Weih sagt:
9. Januar 2013 um 20:19

Soll die “Dame” (Claudia Roth) doch hingehen wo der Pfeffer wächst (das wäre hoffentlich weit genug!!). Wem es in diesem Land unter den bis vor kurzem noch geltenden Gesetzen nicht passt, sollte schnell das Land verlassen und nach einer besseren Bleibe suchen. Dass solch “geistige Tiefflieger” immer wieder vom Wahlvolk in ein politisches Amt gehoben und durchgefüttert werden ist unverständlich und unerträglich.

Ja, das wäre das beste, wenn "Fatima" Roth in die Türkei auswandern würde, oder am besten noch weiter weg in eine islamische Republik.

Hier noch zwei Videos zu Fatima Roth (und ihre Liebe zur Türkei)

http://youtu.be/UpAUQY4Wwlo

http://youtu.be/t36_stN7Ldc


Gruß Hubert

hubwenzl hat gesagt…

Hallo Sabine,

wie man hier sehen kann, ist Hochverrat als Kapitalverbrechen anzusehen. Der Hochverrat wird geahndet mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Ich kann mich nur wundern warum da die zuständigen Staatsorgane zuschauen. Das fällt meiner Meinung nach eindeutig unter unterlassener Amtshandlung. Wenn Gesetze gebrochen werden und der Staat davon Kenntnis hat MUSS er eingreifen.

HOCHVERRAT

Tatbestandsmerkmale

Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat) gemäß § 81

StGB:

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

– § 81 StGB

Für die Gefährdung des Bestandes der Bundesländer in ihrer territorialen Integrität und verfassungsmäßigen Ordnung ist dagegen § 82 StGB einschlägig:

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“

– § 82 StGB

Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.

Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung.

Der Hochverrat ist kein Sonderdelikt, das nur von Deutschen begangen werden kann. Auch Ausländer können Hochverrat begehen, der aber auf Grund von Völkerrecht gerechtfertigt sein kann.

Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land muss zwar noch nicht eingetreten, ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll jedoch nach der Rechtsprechung notwendig sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat

Gruß Hubert

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