Dienstag, 5. März 2013

Nicht alle sitzen im gleichen Boot..!


(von Boomerang) 06.03.2013



Nicht alle sitzen im gleichen Boot!
von Christoph Blocher*
in der NZZ vom 05.03.2013






Soll der schweizerische Verfassungsgeber – nämlich Volk und Stände –
ausgeschaltet werden? Dieser Vorgang zeichnet sich gegenwärtig ab.
Beteiligt sind einerseits das höchste Gericht unseres Landes – das
Bundesgericht – und anderseits die Rechtswissenschaft, dort spezifisch
die Völkerrechtler, indem sie das schwammige Völkerrecht durch allerlei
Tricks dem Landesrecht überordnen.
 

Die Bundesverfassung stellt als Staatszweck der Eidgenossenschaft nach 
wie vor den Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes sowie die 
Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes ins Zentrum. Das 
Völkerrecht ist zwar zu beachten, steht aber nicht grundsätzlich über dem 
Landesrecht. 

Für Volksinitiativen und damit wohl generell für Verfassungsänderungen 
besteht als einzige materielle Schranke das zwingende Völkerrecht. Die 
Bundesverfassung kann nur durch Parlamentsbeschluss mit 
obligatorischer Zustimmung von Volk und Ständen geändert werden.

Ein stiller Staatsstreich

Das Bundesgericht setzt sich aber in einem unlängst veröffentlichten 
Entscheid darüber hinweg, indem es sich durch Berufung auf auch nicht 
zwingendes Völkerrecht über die Bundesverfassung stellt (Urteil 
2C_828/2011 vom 12. 10. 2012). Dies wird in der Verwaltung 
erwartungsgemäss mit Freude aufgenommen: So frohlockt das 
Departement des Äussern bereits offiziell: «In seiner neueren 
Rechtsprechung bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz des Vorrangs 
von Völkerrecht vor Landesrecht ohne Vorbehalte». 

Tatsächlich hat das Bundesgericht letzten Oktober die nicht zwingende, 
also kündbare Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zum 
übergeordneten Recht erklärt. Die EMRK, die man nie einem 
obligatorischen Gesetzesreferendum unterstellt hat, wird übergeordnetes 
Verfassungsrecht. 

Auch gibt das Bundesgericht – ebenfalls ein Novum – klare Anweisungen 
an den künftigen Gesetzgeber: Die EMRK habe Vorrang gegenüber der 
Verfassung. Eine (wohl knappe) Mehrheit einer Kammer von fünf 
Bundesrichtern setzte die Bundesverfassung ausser Kraft und übertrug 
die schweizerische Gesetzgebung an einige Strassburger Richter. Unser 
Parlament sowie Volk und Stände sind in dieser Beziehung als 
grundsätzliche Gesetzgeber abgesetzt. Ein stiller Staatsstreich.

Zurzeit ist in allen drei Staatsgewalten eine klare Tendenz festzustellen, 
die Stimmbürger von der direkten Gesetzgebung abzuhalten. So wird z. B. 
eines der grössten wirtschaftlichen Abenteuer der Schweiz – die 
sogenannte Energiewende – ohne Volksabstimmung durchgesetzt. 

Man vergisst dabei: Es ist gerade die direkte Mitwirkung der betroffenen 
Bürger, der die Schweiz eine bessere Situation gegenüber anderen 
Staaten verdankt. 

Aber die Classe politique wird durch die direkte Demokratie in ihrer Macht
geschmälert und versucht... (weiterlesen...)




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