(von bannjongg) 06.02.2013
Polizeilicher Assistenzdienst
wird nicht eingeführt
Die Nachfrage der Gemeinden reicht nicht aus
Die Kantonspolizei Thurgau wird den polizeilichen Assistenzdienst (PAD)
vorerst nicht einführen. Eine Bedürfnißabklärung hat gezeigt, dass die
Nachfrage seitens der Gemeinden für eine kostendeckende Auslastung
des PAD nicht ausreicht.
Mit dem seit Mitte 2012 geltenden Polizeigesetz hat die Kantonspolizei
Thurgau die rechtliche Grundlage für den Aufbau und den Betrieb eines
polizeilichen Assistenzdienstes erhalten. Im Gesetz und in der
regierungsrätlichen Verordnung waren die Gemeinden als erste
potentielle Nutzer des PAD genannt.
Der Assistenzdienst wäre für die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben
deshalb prädestiniert, weil er – im Gegensatz zu gemeindeeigenen
Organisationen oder privaten Sicherheitsdiensten – über hoheitliche
Befugnisse verfügen würde.
Folgerichtig hat die Kantonspolizei Thurgau im Herbst 2012 bei den
Gemeinden eine Bedürfnißabklärung in Form einer Umfrage durchgeführt.
Gemäß Polizeigesetz muß der polizeiliche Assistenzdienst von der
Kantonspolizei Thurgau kostendeckend, ohne finanzielle Auswirkungen
auf den Staatshaushalt, betrieben werden können.
Die Kosten für den PAD müßten also vollumfänglich durch Entschädigung
der zugunsten der Gemeinden erbrachten Leistungen abgedeckt werden.
Die Umfrage hat nun gezeigt, daß die von den Gemeinden geäußerten
Bedürfnisse nicht ausreichen, um den PAD über das ganze Jahr hinweg
kostendeckend auszulasten.
In Absprache mit dem Regierungsrat hat die Kantonspolizei Thurgau
deshalb entschieden, zum heutigen Zeitpunkt auf die Einführung des PAD
zu verzichten. Sollte sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine
stärkere Nachfrage abzeichnen, würde eine Einführung des polizeilichen
Assistenzdienstes erneut geprüft.
Gar keine oder zu wenig Nachfrage
Anlässlich der Umfrage hat exakt die Hälfte aller Gemeinden erklärt, kein
Interesse am PAD zu haben; sieben Gemeinden reagierten nicht auf die
Umfrage. 33 Gemeinden könnten sich vorstellen, den PAD in Anspruch zu
nehmen; davon haben allerdings 13 Gemeinden zum heutigen Zeitpunkt
keinen Bedarf.
Von den 20 Gemeinden, die einen aktuellen Bedarf angemeldet haben,
sehen die meisten ausschließlich einen Einsatz in den Monaten April bis
Oktober vor. Nur gerade drei bis fünf Gemeinden würden den PAD
voraussichtlich auch in den Wintermonaten beanspruchen.
Hinzu kommt, dass etwa zwei Drittel des gewünschten Auftragsvolumens
am Freitag und Samstag anfallen würde, dann vorwiegend in den Abend-
und Nachtstunden.
bannjongg
MERKE:
Lediglich lesen ist out - heute diskutiert man darüber -auf dem Latschariplatz!
wird nicht eingeführt
Die Nachfrage der Gemeinden reicht nicht aus
Die Kantonspolizei Thurgau wird den polizeilichen Assistenzdienst (PAD)
vorerst nicht einführen. Eine Bedürfnißabklärung hat gezeigt, dass die
Nachfrage seitens der Gemeinden für eine kostendeckende Auslastung
des PAD nicht ausreicht.
Mit dem seit Mitte 2012 geltenden Polizeigesetz hat die Kantonspolizei
Thurgau die rechtliche Grundlage für den Aufbau und den Betrieb eines
polizeilichen Assistenzdienstes erhalten. Im Gesetz und in der
regierungsrätlichen Verordnung waren die Gemeinden als erste
potentielle Nutzer des PAD genannt.
Der Assistenzdienst wäre für die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben
deshalb prädestiniert, weil er – im Gegensatz zu gemeindeeigenen
Organisationen oder privaten Sicherheitsdiensten – über hoheitliche
Befugnisse verfügen würde.
Folgerichtig hat die Kantonspolizei Thurgau im Herbst 2012 bei den
Gemeinden eine Bedürfnißabklärung in Form einer Umfrage durchgeführt.
Gemäß Polizeigesetz muß der polizeiliche Assistenzdienst von der
Kantonspolizei Thurgau kostendeckend, ohne finanzielle Auswirkungen
auf den Staatshaushalt, betrieben werden können.
Die Kosten für den PAD müßten also vollumfänglich durch Entschädigung
der zugunsten der Gemeinden erbrachten Leistungen abgedeckt werden.
Die Umfrage hat nun gezeigt, daß die von den Gemeinden geäußerten
Bedürfnisse nicht ausreichen, um den PAD über das ganze Jahr hinweg
kostendeckend auszulasten.
In Absprache mit dem Regierungsrat hat die Kantonspolizei Thurgau
deshalb entschieden, zum heutigen Zeitpunkt auf die Einführung des PAD
zu verzichten. Sollte sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine
stärkere Nachfrage abzeichnen, würde eine Einführung des polizeilichen
Assistenzdienstes erneut geprüft.
Gar keine oder zu wenig Nachfrage
Anlässlich der Umfrage hat exakt die Hälfte aller Gemeinden erklärt, kein
Interesse am PAD zu haben; sieben Gemeinden reagierten nicht auf die
Umfrage. 33 Gemeinden könnten sich vorstellen, den PAD in Anspruch zu
nehmen; davon haben allerdings 13 Gemeinden zum heutigen Zeitpunkt
keinen Bedarf.
Von den 20 Gemeinden, die einen aktuellen Bedarf angemeldet haben,
sehen die meisten ausschließlich einen Einsatz in den Monaten April bis
Oktober vor. Nur gerade drei bis fünf Gemeinden würden den PAD
voraussichtlich auch in den Wintermonaten beanspruchen.
Hinzu kommt, dass etwa zwei Drittel des gewünschten Auftragsvolumens
am Freitag und Samstag anfallen würde, dann vorwiegend in den Abend-
und Nachtstunden.
bannjongg
MERKE:
Lediglich lesen ist out - heute diskutiert man darüber -auf dem Latschariplatz!
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