Mittwoch, 6. Februar 2013

Polizeilicher Assistenzdienst wird nicht eingeführt


(von bannjongg) 06.02.2013



Polizeilicher Assistenzdienst
wird nicht eingeführt

Die Nachfrage der Gemeinden reicht nicht aus

Die Kantonspolizei Thurgau wird den polizeilichen Assistenzdienst (PAD)
vorerst nicht einführen. Eine Bedürfnißabklärung hat gezeigt, dass die
Nachfrage seitens der Gemeinden für eine kostendeckende Auslastung
des PAD nicht ausreicht.




Mit dem seit Mitte 2012 geltenden Polizeigesetz hat die Kantonspolizei 
Thurgau die rechtliche Grundlage für den Aufbau und den Betrieb eines 
polizeilichen Assistenzdienstes erhalten. Im Gesetz und in der 
regierungsrätlichen Verordnung waren die Gemeinden als erste 
potentielle Nutzer des PAD genannt.

Der Assistenzdienst wäre für die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben 
deshalb prädestiniert, weil er ­­– im Gegensatz zu gemeindeeigenen 
Organisationen oder privaten Sicherheitsdiensten – über hoheitliche 
Befugnisse verfügen würde.

Folgerichtig hat die Kantonspolizei Thurgau im Herbst 2012 bei den 
Gemeinden eine Bedürfnißabklärung in Form einer Umfrage durchgeführt.
Gemäß Polizeigesetz muß der polizeiliche Assistenzdienst von der 
Kantonspolizei Thurgau kostendeckend, ohne finanzielle Auswirkungen 
auf den Staatshaushalt, betrieben werden können.

Die Kosten für den PAD müßten also vollumfänglich durch Entschädigung 
der zugunsten der Gemeinden erbrachten Leistungen abgedeckt werden. 
Die Umfrage hat nun gezeigt, daß die von den Gemeinden geäußerten 
Bedürfnisse nicht ausreichen, um den PAD über das ganze Jahr hinweg 
kostendeckend auszulasten. 

In Absprache mit dem Regierungsrat hat die Kantonspolizei Thurgau 
deshalb entschieden, zum heutigen Zeitpunkt auf die Einführung des PAD 
zu verzichten. Sollte sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine 
stärkere Nachfrage abzeichnen, würde eine Einführung des polizeilichen 
Assistenzdienstes erneut geprüft.

Gar keine oder zu wenig Nachfrage

Anlässlich der Umfrage hat exakt die Hälfte aller Gemeinden erklärt, kein 
Interesse am PAD zu haben; sieben Gemeinden reagierten nicht auf die 
Umfrage. 33 Gemeinden könnten sich vorstellen, den PAD in Anspruch zu 
nehmen; davon haben allerdings 13 Gemeinden zum heutigen Zeitpunkt 
keinen Bedarf.

Von den 20 Gemeinden, die einen aktuellen Bedarf angemeldet haben, 
sehen die meisten ausschließlich einen Einsatz in den Monaten April bis 
Oktober vor. Nur gerade drei bis fünf Gemeinden würden den PAD 
voraussichtlich auch in den Wintermonaten beanspruchen. 

Hinzu kommt, dass etwa zwei Drittel des gewünschten Auftragsvolumens 
am Freitag und Samstag anfallen würde, dann vorwiegend in den Abend- 
und Nachtstunden.


bannjongg


MERKE:

Lediglich lesen ist out - heute diskutiert man darüber -auf dem Latschariplatz!






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