Erneut Enkeltrickbetrüger (von Polizei24.ch) 22.02.2013
Schaffhausen
Erneut Enkeltrickbetrüger
im Kanton aktiv
Die Schaffhauser Polizei warnt erneut vor Enkeltrickbetrügern.
Am Donnerstag, 21.02.2013 ist es im Kanton Schaffhausen zu zwei
sogenannten Enkeltrick-Versuchen gekommen. In beiden Fälle blieb es
beim Versuch, weil die kontaktierten Personen nicht auf die Betrüger
eingingen und umgehend die Schaffhauser Polizei verständigten. Leider
ließen sie sich aber auch nicht zum Schein auf den Betrug ein, bevor sie
die Kapo informierten.
Bereits in der vergangenen Woche kam es verschiedentlich zu solchen
Betrugsversuchen. Und zwar chronologisch in der ganzen Deutschschweiz.
(siehe auch: Rubrik Enkeltrickbetrug)
Ein Enkeltrickversuch läuft fast immer nach dem gleichen Muster ab. Die
Täterschaft nimmt telefonisch mit vorwiegend älteren Menschen Kontakt
auf, gibt sich als verwandte oder gut bekannte Person aus und täuscht
eine finanzielle Notlage vor.
Die meist hochdeutschen Telefongespräche werden mit unterdrückter
Rufnummer geführt. Durch geschickte Gesprächsführung bringen
Enkeltrickbetrüger Einzelheiten über das Umfeld und die
Familienverhältnisse, der von ihnen angerufenen Personen in Erfahrung.
Mit diesem Wissen versuchen sie dann, Zweifel der Hilfsbereiten zu
zerstreuen. Auf Grund der vorgetäuschten finanziellen Notlage bitten sie
um einen dringend benötigten hohen Geldbetrag.
Das Geld wird dann üblicherweise durch eine Drittperson an einem
vereinbarten Ort in Empfang genommen. Die Täterschaft verspricht, das
Geld in wenigen Tagen zurückzubringen und verschwindet mit dem
Ersparten auf Nimmerwiedersehen.
Wer solche Anrufe erhält wird gebeten, dies umgehend der Schaffhauser
Polizei, Telefonnummer 052 624 24 24 zu melden. Zudem werden
Angehörige gebeten, ältere Mitmenschen auf die Gefahr von
Enkeltrickbetrügern hinzuweisen.
Auch sonst so mißtrauische Bänker könnten doch einmal nachfragen,
wenn sehr betagte Personen plötzlich ungewöhlich große Geldbeträge
auf noch ungewöhlichere Art und Weise (in bar) verfügen.
Schließlich schreiben schon alleine die Vorschriften des strengsten
Geldwäschegesetzes der Welt, des schweizerischen
Geldwäschereigesetzes vor, daß Bänker verpflichtet sind, ungewöhnlich
erscheinende Transaktionen zu melden. (vgl. www.Geldwaeschereigesetz.ch)
Polizei24.ch
Erneut Enkeltrickbetrüger
im Kanton aktiv
Die Schaffhauser Polizei warnt erneut vor Enkeltrickbetrügern.
Am Donnerstag, 21.02.2013 ist es im Kanton Schaffhausen zu zwei
sogenannten Enkeltrick-Versuchen gekommen. In beiden Fälle blieb es
beim Versuch, weil die kontaktierten Personen nicht auf die Betrüger
eingingen und umgehend die Schaffhauser Polizei verständigten. Leider
ließen sie sich aber auch nicht zum Schein auf den Betrug ein, bevor sie
die Kapo informierten.
Bereits in der vergangenen Woche kam es verschiedentlich zu solchen
Betrugsversuchen. Und zwar chronologisch in der ganzen Deutschschweiz.
(siehe auch: Rubrik Enkeltrickbetrug)
Ein Enkeltrickversuch läuft fast immer nach dem gleichen Muster ab. Die
Täterschaft nimmt telefonisch mit vorwiegend älteren Menschen Kontakt
auf, gibt sich als verwandte oder gut bekannte Person aus und täuscht
eine finanzielle Notlage vor.
Die meist hochdeutschen Telefongespräche werden mit unterdrückter
Rufnummer geführt. Durch geschickte Gesprächsführung bringen
Enkeltrickbetrüger Einzelheiten über das Umfeld und die
Familienverhältnisse, der von ihnen angerufenen Personen in Erfahrung.
Mit diesem Wissen versuchen sie dann, Zweifel der Hilfsbereiten zu
zerstreuen. Auf Grund der vorgetäuschten finanziellen Notlage bitten sie
um einen dringend benötigten hohen Geldbetrag.
Das Geld wird dann üblicherweise durch eine Drittperson an einem
vereinbarten Ort in Empfang genommen. Die Täterschaft verspricht, das
Geld in wenigen Tagen zurückzubringen und verschwindet mit dem
Ersparten auf Nimmerwiedersehen.
Wer solche Anrufe erhält wird gebeten, dies umgehend der Schaffhauser
Polizei, Telefonnummer 052 624 24 24 zu melden. Zudem werden
Angehörige gebeten, ältere Mitmenschen auf die Gefahr von
Enkeltrickbetrügern hinzuweisen.
Auch sonst so mißtrauische Bänker könnten doch einmal nachfragen,
wenn sehr betagte Personen plötzlich ungewöhlich große Geldbeträge
auf noch ungewöhlichere Art und Weise (in bar) verfügen.
Schließlich schreiben schon alleine die Vorschriften des strengsten
Geldwäschegesetzes der Welt, des schweizerischen
Geldwäschereigesetzes vor, daß Bänker verpflichtet sind, ungewöhnlich
erscheinende Transaktionen zu melden. (vgl. www.Geldwaeschereigesetz.ch)
Polizei24.ch
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