NEU: Achim H. Pollert *** AUF DEM WEG ZUM RICHTERSTAAT ?
(von Achim H. Pollert) (05.12.2012)
AUF DEM WEG ZUM RICHTERSTAAT
Achim H. Pollert (*) über die Schweiz und das Recht
Die monatliche Kolumne von Achim H. Pollert (*) vom DEZEMBER 2012
Kaum jemand von den Normalbürgern wird das zur Kenntnis nehmen,
was da in den ersten Dezembertagen in der Schweiz passiert ist. Der
Nationalrat hat den wieder einmal aufflammenden Bestrebungen, dem
Land ein Verfassungsgericht zu bescheren, vorerst das Genick gebrochen.
Aufgehangen wurde das Ganze an Art. 190 der Bundesverfassung. Dort
steht nämlich, dass die Gesetze des Bundes für alle Gerichte der Schweiz
– auch das Bundesgericht – massgeblich seien.
Was sich zunächst eigentlich ganz gut und harmlos anhört, entpuppt sich
dann eben beim näheren Ueberdenken als Fussangel. Denn dieser Artikel
schreibt eben auch fest, dass die Gerichte nicht in erster Linie der
Verfassung und den Grundrechten, sondern den einfachen Gesetzen
unterworfen sind.
Ein Schweizer Gericht somit muss ein Gesetz auch dann umsetzen, wenn
damit jemand in seinen Grundrechten beeinträchtigt würde. Selbst das
oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, unterliegt dieser Pflicht.
Würde also in der Demokratie Schweiz eine Bevölkerungsmehrheit durch
Abstimmung an der Urne Homosexualität oder Promiskuität ausdrücklich
in einem Bundesgesetz unter Strafe stellen, dann gäbe es keine
innerstaatliche Instanz, die hier einschreiten und darauf pochen könnte,
dass so etwas dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
widerspricht.
Gerade der eine oder andere ältere Homosexuelle mag sich ja auch noch
an solche Zustände erinnern. So wie Du bist (… schwul, schwarz, weiblich
u.ä …), ist es gesetzlich nachteilig. Und es gibt nirgendwo einen
Rechtsprecher, der sagen könnte: Das Gesetz, das so etwas bestimmt,
ist falsch und verstösst gegen die Menschenrechte.
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