Posts mit dem Label Gericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Gericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 5. Mai 2013

Brasilianische Landwirte kämpfen gegen Monsanto - und gewinnen vor Gericht!








Mein Standort:
COPACABANA

Dienstag, 5. März 2013

Nicht alle sitzen im gleichen Boot..!


(von Boomerang) 06.03.2013



Nicht alle sitzen im gleichen Boot!
von Christoph Blocher*
in der NZZ vom 05.03.2013






Soll der schweizerische Verfassungsgeber – nämlich Volk und Stände –
ausgeschaltet werden? Dieser Vorgang zeichnet sich gegenwärtig ab.
Beteiligt sind einerseits das höchste Gericht unseres Landes – das
Bundesgericht – und anderseits die Rechtswissenschaft, dort spezifisch
die Völkerrechtler, indem sie das schwammige Völkerrecht durch allerlei
Tricks dem Landesrecht überordnen.
 

Die Bundesverfassung stellt als Staatszweck der Eidgenossenschaft nach 
wie vor den Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes sowie die 
Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes ins Zentrum. Das 
Völkerrecht ist zwar zu beachten, steht aber nicht grundsätzlich über dem 
Landesrecht. 

Für Volksinitiativen und damit wohl generell für Verfassungsänderungen 
besteht als einzige materielle Schranke das zwingende Völkerrecht. Die 
Bundesverfassung kann nur durch Parlamentsbeschluss mit 
obligatorischer Zustimmung von Volk und Ständen geändert werden.

Ein stiller Staatsstreich

Das Bundesgericht setzt sich aber in einem unlängst veröffentlichten 
Entscheid darüber hinweg, indem es sich durch Berufung auf auch nicht 
zwingendes Völkerrecht über die Bundesverfassung stellt (Urteil 
2C_828/2011 vom 12. 10. 2012). Dies wird in der Verwaltung 
erwartungsgemäss mit Freude aufgenommen: So frohlockt das 
Departement des Äussern bereits offiziell: «In seiner neueren 
Rechtsprechung bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz des Vorrangs 
von Völkerrecht vor Landesrecht ohne Vorbehalte». 

Tatsächlich hat das Bundesgericht letzten Oktober die nicht zwingende, 
also kündbare Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zum 
übergeordneten Recht erklärt. Die EMRK, die man nie einem 
obligatorischen Gesetzesreferendum unterstellt hat, wird übergeordnetes 
Verfassungsrecht. 

Auch gibt das Bundesgericht – ebenfalls ein Novum – klare Anweisungen 
an den künftigen Gesetzgeber: Die EMRK habe Vorrang gegenüber der 
Verfassung. Eine (wohl knappe) Mehrheit einer Kammer von fünf 
Bundesrichtern setzte die Bundesverfassung ausser Kraft und übertrug 
die schweizerische Gesetzgebung an einige Strassburger Richter. Unser 
Parlament sowie Volk und Stände sind in dieser Beziehung als 
grundsätzliche Gesetzgeber abgesetzt. Ein stiller Staatsstreich.

Zurzeit ist in allen drei Staatsgewalten eine klare Tendenz festzustellen, 
die Stimmbürger von der direkten Gesetzgebung abzuhalten. So wird z. B. 
eines der grössten wirtschaftlichen Abenteuer der Schweiz – die 
sogenannte Energiewende – ohne Volksabstimmung durchgesetzt. 

Man vergisst dabei: Es ist gerade die direkte Mitwirkung der betroffenen 
Bürger, der die Schweiz eine bessere Situation gegenüber anderen 
Staaten verdankt. 

Aber die Classe politique wird durch die direkte Demokratie in ihrer Macht
geschmälert und versucht... (weiterlesen...)




Eine Vielfalt von weiteren Themen
und Meinungen erwartet Sie auf dem
"Original Latschariplatz"
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!



Klicke auf:
http://www.bannjongg.com/cgi-bin/sbb....cgi?&a=news






Mittwoch, 5. Dezember 2012

AUF DEM WEG ZUM RICHTERSTAAT

NEU: Achim H. Pollert *** AUF DEM WEG ZUM RICHTERSTAAT ? 
(von Achim H. Pollert) (05.12.2012)



AUF DEM WEG ZUM RICHTERSTAAT

Achim H. Pollert (*) über die Schweiz und das Recht

Die monatliche Kolumne von Achim H. Pollert (*) vom DEZEMBER 2012

Kaum jemand von den Normalbürgern wird das zur Kenntnis nehmen,
was da in den ersten Dezembertagen in der Schweiz passiert ist. Der
Nationalrat hat den wieder einmal aufflammenden Bestrebungen, dem
Land ein Verfassungsgericht zu bescheren, vorerst das Genick gebrochen.


Aufgehangen wurde das Ganze an Art. 190 der Bundesverfassung. Dort 
steht nämlich, dass die Gesetze des Bundes für alle Gerichte der Schweiz 
– auch das Bundesgericht – massgeblich seien.

Was sich zunächst eigentlich ganz gut und harmlos anhört, entpuppt sich 
dann eben beim näheren Ueberdenken als Fussangel. Denn dieser Artikel 
schreibt eben auch fest, dass die Gerichte nicht in erster Linie der 
Verfassung und den Grundrechten, sondern den einfachen Gesetzen 
unterworfen sind. 

Ein Schweizer Gericht somit muss ein Gesetz auch dann umsetzen, wenn 
damit jemand in seinen Grundrechten beeinträchtigt würde. Selbst das 
oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, unterliegt dieser Pflicht.

Würde also in der Demokratie Schweiz eine Bevölkerungsmehrheit durch 
Abstimmung an der Urne Homosexualität oder Promiskuität ausdrücklich 
in einem Bundesgesetz unter Strafe stellen, dann gäbe es keine 
innerstaatliche Instanz, die hier einschreiten und darauf pochen könnte, 
dass so etwas dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 
widerspricht.

Gerade der eine oder andere ältere Homosexuelle mag sich ja auch noch 
an solche Zustände erinnern. So wie Du bist (… schwul, schwarz, weiblich 
u.ä …), ist es gesetzlich nachteilig. Und es gibt nirgendwo einen 
Rechtsprecher, der sagen könnte: Das Gesetz, das so etwas bestimmt, 
ist falsch und verstösst gegen die Menschenrechte.

(weiterlesen...)

Eine Vielfalt von weiteren Themen 
und Meinungen erwartet Sie auf dem
"Original Latschariplatz"
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!



Klicke auf:
http://www.bannjongg.com/cgi-bin/sbb....cgi?&a=news




Dienstag, 13. November 2012

Copacabana-Flash *** Unglaublich - aber wahr!

NEU: Im Copacabana-Flash *** Unglaublich - aber wahr! 
(von GBC-Team) 13.11.2012


Unglaublich aber wahr!

wenn Gerichte so reagieren, dann braucht man sich nun wirklich nicht
zu wundern, dass der Anreiz mit Drogenschmuggel sein Geld zu
verdienen wächst.




Am 02.11.2012 wurde ein 25-jähriger Brasilianer auf dem Brüsseler 
Flughafen festgenommen. Die Zollbeamten hatten in seinem Koffer vier 
Kilogramm Kokain sichergestellt. Ein großer Erfolg für die aufmerksamen 
Beamten.

Wie müssen sie sich gefühlt haben, als sie erfuhren, dass der Mann am 
Tag darauf wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, da es der Brüssler Justiz 
angeblich nicht gelang einen Portugiesisch-Dolmetscher kurzfristig zu 
verpflichten. Aus diesem Grund habe der Richter keine andere Wahl 
gehabt, als den Drogenkurier in die Freiheit zu entlassen.

Dieser bedankte sich bei seinem Anwalt, stieg in ein Taxi und buchte am 
Flughafen umgehend den nächsten Flug zurück nach Brasilien.



GBC-Team

Montag, 8. Oktober 2012

Politischer Kommentar *** Kärntner Einstiegsdroge

NEU: Politisches Geschehen in Oesterreich *** Kärntner Einstiegsdroge 
(von franzjosefs) 08.10.2012 


Kärntner Einstiegsdroge

Der Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig, hat die Kärntner – und
zwar die original echten Kärntner – neu definiert. Der Rassenspezialist,
auch Rassist genannt, hat es klar und deutlich gesagt. Bei der
slowenischsprachigen Volksgruppe handelt es sich um keine echten
Kärntner.


Das ist natürlich eine ganz, ganz wichtige Erkenntnis – für wen auch 
immer. Falls ich einmal – was wahrscheinlich nie der Fall sein wird, aber 
man kann ja nie wissen, vielleicht lotst mich das Navi, hinterfotzig, wie es 
ist, dort hin – nach Kärnten komme, möchte ich es ausschließlich mit 
Originalen und nicht mit billigen Kopien zu tun haben. Sonst hätte ich ja 
gleich nach Hallstatt in China fahren können.

Aber welche Kriterien zeichnen einen echten Kärntner aus? Singen muss 
er können. So wie der Birnbacher. Sowohl im Chor, als auch vor Gericht. 
Vorbestraft soll er sein. Zumindest muss er einmal als Angeklagter vor 
dem Strafrichter gestanden sein. 

Die ganz echten Kärntner sind auch schon gesessen. Nicht nur vor dem 
Richter, sondern auch im Gefängnis. Denn ein richtiger, also ein original 
echter Kärntner hat halt seine Ecken und Kanten.

Dobernig meinte auch, die zweisprachigen Ortstafeln seien so etwas wie 
eine Einstiegsdroge. Eines muss man dem Finanzlandesrat lassen. 
Bezüglich Drogen und deren Missbrauch ist er schon weiter 
fortgeschritten. 

Sonst würde er nicht so viel Müll von sich geben.


franzjosefs

Teilen